Transparenz ist uns wichtig, daher findest du hier die Übersicht der Kosten einzelner Leistungsangebote, die du direkt auf der Homepage buchen kannst. 

 

Die Angebote in der Wort- & Zahlenwerkstatt sind i.d.R. Selbstzahler-Leistungen. Gerne übermitteln wir dir bei der Kontaktaufnahme unverbindlich unsere vollständige Gebührenordnung und die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB).

 

Unsere Gebührenordnung orientiert sich an den Richtlinien für therapeutische Berufe bzw. an üblichen Preisen im qualifizierten Coaching-Bereich.  

Alle Unterstützungsmaßnahmen werden individualisiert auf dein Kind bzw. dich zugeschnitten. Wir arbeiten ausschließlich im Einzelsetting mit der entsprechenden beruflichen Expertise, die wir fortlaufend auf dem aktuellen Wissensstand der Forschung halten und durch qualitativ hochwertige Fortbildungen erweitern. 

 

Auch die Kosten für eine integrative Lerntherapie müssen in der Regel privat übernommen werden. Obwohl u.U. eine medizinische Diagnose im Hinblick auf die Lernschwierigkeiten durch eine Einrichtung für Kinder- und Jugendpsychiatrie erhoben und eine Lerntherapie empfohlen wird, ist diese jedoch nicht über die Krankenkasse abrechnungsfähig. Wir distanzieren uns an dieser Stelle ausdrücklich von kreativen Abrechnungsmodellen.

Kostenübernahme durch eine Behörde gemäß §35a SGB VIII

Nach § 35 a SGB VIII Kinder- und Jugendhilfe kann in besonderen Fällen, in denen die seelische Gesundheit deines Kindes bedroht ist, eine Kostenübernahme bzw. eine Kostenbeteiligung für eine integrative Lerntherapie beim Jugendamt beantragt werden. Die verschiedenen Möglichkeiten einer Kostenübernahme bzw. -beteiligung sind an bestimmte Vorgaben geknüpft und müssen im Einzelfall geklärt und durch die Sorgeberechtigten abgewogen werden.

 

Mit unserer langjährigen Erfahrung in der Zusammenarbeit mit Behörden beraten wir dich gerne zu deinen Möglichkeiten. Melde dich am besten frühzeitig für ein unverbindliches Beratungsgespräch

 

Bei der Auswahl einer geeigneten Einrichtung zur Durchführung der integrativen Lerntherapie haben die Sorgeberechtigten als gesetzliche Vertreter des Hilfeempfängers (= Kind) das Wunsch- und Wahlrecht und sind nicht an die Vorgaben einer Behörde gebunden. 

 

Da die Kostenübernahme bzw. -beteiligung für eine integrative Lerntherapie gem. §35a SGB VIII ausschließlich zur Abwendung, Milderung oder Behebung einer seelischen Beeinträchtigung im Rahmen einer Sekundärneurotisierung erfolgt, gehen lerntherapeutische Maßnahmen in diesem Zusammenhang deutlich über ein reines Lese-, Rechtschreib-, Rechen- und Mindsettraining hinaus. 

Aus diesem Grund sind fundierte fachliche Qualifikationen erforderlich, die pädagogische, psychologische, diagnostische und therapeutische Kompetenzen umfassen und die sich durch fortlaufende Weiterbildungen am aktuellen Stand der spezifischen Wissenschaften orientieren.  

 

Die LernExpertinnen der Wort- & Zahlenwerkstatt erfüllen die erforderlichen fachlichen Qualifikationen entsprechend der Standards der führenden deutschen Fachverbände BVL und FiL und sind somit geeignet, alle inhaltlichen und methodischen Anforderungen zur Durchführung einer integrativen Lerntherapie zu erfüllen. 

 

Die höheren Kosten für eine Trainingseinheit ergeben sich aus den erhöhten fachlichen Qualifikationen und Anforderungen an die LerntherapeutInnen sowie einem höherem administrativen Aufwand in der Zusammenarbeit mit einer Behörde. Dennoch sind wir bemüht, den Behörden moderate Preise anzubieten. Zum Vergleich: Eine Einheit psycho-funktionelles Training in der Ergotherapie wird aktuell mit 94,89 € vergütet [mit 10% Zuzahlung].